Ist aber sicher so eine Vorschrift, dass auch in Gewerbegebieten, wo du nie einen Fußgänger siehst, ein Gehweg nach
DIN 18024-1 anzulegen ist.
Und wenn der fertig ist, kann der ja vor sich hin gammeln.
Blümchen gießen wäre aber wohl drin?
Denn eine Gastronomie ist weit und breit nicht zu verorten, so dass eine seminatürliche Bewässerung in der Dunkelheit ausfällt.
Eine Straße ist erst eine fertige Straße, wenn sie rechts und links von Bürgerteig gesäumt ist. Für den Fall. 🙂
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Andere Seite ist Hornbach, da latscht auch keiner rum, da wird vorgefahren.
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